Letztes Update: vor 5 Jahren

    Allgemeine Geschäftsbedingungen


    Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Hotel & Ferienanlage Haffhus GmbH, nachstehend Hotel genannt.

    Inhalt

    § 1: Anwendungsbereich, Vertragsschluß

    1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Hotelaufnahmeverträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern und Räumlichkeiten zur Beherbergung (nachfolgend Vertrag genannt), sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Für die Wirksamkeit des Vertrages ist eine schriftliche Buchungsbestätigung des Hotels nicht erforderlich.
    3. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Dritte ist verpflichtet, den Gast über sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
    4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
    5. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich anerkannt.

    § 2: Preise, Zahlung, Aufrechnung

    1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ein.
    2. Die Rechnungen des Hotels sind nach Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 8,00 Euro erheben.
    3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluß gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, daß sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    4. Das Hotel ist berechtigt, den Vertragsschluß von einer angemessenen Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem abhängig zu machen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeitstermine sind schriftlich im Vertrag zu bestimmen.
    5. Das Hotel ist ferner berechtigt, nach Vertragsschluß, zu Beginn oder während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des Absatzes 4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Absatz 4 geleistet wurde.
    6. In begründeten Fällen (beispielsweise Zahlungsrückstand, Erweiterung des Vertragsumfangs, etc.) ist das Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des Absatzes 4 bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen das Hotel aufrechnen.

    § 3: Rücktritt des Gastes (i. e. Stornierung)

    1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht nach Maßgabe des Absatzes 2 ein.
    2. Ist in dem Vertrag für den Rücktritt eine Zeit nach dem Kalender bestimmt (Stornierungsfrist), kann der Gast innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf  der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erklärt das Hotel die Zustimmung nicht, so ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    3. Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
    4. Die Regelung des Absatzes 2 Satz 3 gilt entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
    5. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Räumlichkeiten hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen, soweit eine anderweitige Vermietung tatsächlich erfolgt ist.
    6. Ersparte Aufwendungen, insbesondere durch den Wegfall von Bewirtung, Wäschenutzung, Zimmerreinigung, Wasser- und Stromverbrauch, werden pauschaliert in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück in Abzug gebracht.

    § 4: Rechte des Hotels

    1. Ist eine Stornierungsfrist vereinbart, ist das Hotel innerhalb dieser Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn verbindliche Buchungsanfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlichkeiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nach § 3 Abs. 2 nicht verzichtet.
    2. Leistet der Gast eine vereinbarte Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht, ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurücktreten.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragsdurchführung unzumutbar ist, insbesondere falls:
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
      • das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
      • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird;
      • ein Verstoß gegen § 1 Absatz 3.

    § 5: Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

    1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel ist jedoch bestrebt, diesbezügliche Gastwünsche im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, Buchungssituation und Auslastung zu erfüllen.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
    3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast Ersatzansprüche hieraus herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
    4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Zimmers kann das Hotel für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr den vollen Listenpreis zu 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    § 6: Haftung des Hotels

    1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind unbeschadet der §§ 701 ff. BGB ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
    2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bestrebt sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn er nicht nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht, § 703 BGB.
    3. Die Haftung nach § 701 BGB ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro beschränkt.
    4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Die Haftung des Hotels für verspätete oder nicht ausgeführte Weckaufträge ist ausgeschlossen.
    6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt auch die Nachsendung derselben, sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

    § 7: Datenschutz

    Die persönlichen Daten des Gastes werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für die vollständige Abwicklung des Vertrages arbeitet das Hotel mit Dienstleistern zusammen, denen bestimmte Daten (z. B. Name, Vorname, Straße) zur Auftragserfüllung übermittelt werden. Dies sind insbesondere Dienstleister für die Abwicklung von Zahlungen (Kreditkarte, Lastschrift, etc.). Die Dienstleister sind verpflichtet, die Daten nur zu oben genanntem Zweck zu verwenden und in keinem Fall an Dritte weiterzugeben. Der Gast erklärt sich diesbezüglich mit einer Weitergabe seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

    § 8: Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    2. Ist der Gast Kaufmann oder hat er seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart. Das Hotel ist jedoch auch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand anhängig zu machen.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine durch Auslegung zu ermittelnde und nach dem Willen der Vertragsparteien der ursprünglich gewollten Reglung möglichst nahekommende Bestimmung.